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Betreffend Personalverleih werden die Aktivitäten der REMAG AG und deren Kunden (Einsatzbetrieb) in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und dem Obligationenrecht (OR). Die zuständige Bewilligungsbehörde Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) Bürgenstrasse 12, 6002 Luzern ist das Amt und das seco, Direktion für Arbeit, Holzikofenweg 36, 3003 Bern.
1.) Falls der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat, und
2.) falls die Anstellung weniger als drei Monate nach Einsatzende stattfindet.
Die Entschädigung entspricht dem Betrag, den der Einsatzbetrieb dem Verleiher bei einem dreimonatigen Einsatz für Verwaltungsaufwand und Gewinn zu bezahlen hätte. Das bereits geleistete Entgelt für Verwaltungsaufwand und Gewinn muss der Verleiher anrechnen (vgl. Art 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand der Sitz der Firma REMAG AG, Emmen.
Emmen, Januar 2022